Nicht alle Windschutzscheiben müssen bei einer Beschädigung erneuert werden.
In einigen Fällen kann die Scheibe repariert werden. Hier kommt es auf Art und Beschaffenheit des Schadens an.
Auch der Gesetzgeber hat Vorschriften erlassen wo eine Reparatur durchgeführt werden darf.
Sollte eine Reparatur durchgeführt werden können ist dies für Teilkasko-Versicherte i.d.R. kostenlos.
Auch wenn sie keine Teilkasko-Versicherung Haben erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Ihr Schadensfreiheitsrabatt bleibt unberührt.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.